Neue Richtlinien der Maßstäbe und Grundsätze (MuGs) leicht erklärt
Am 17. Januar 2024 hat der Qualitätsausschuss neue Regeln bekannt gegeben. Diese Regeln sind seit dem 1. Februar 2024 gültig. Zum 01.06.2024 läuft nun die Übergangsfrist aus und die neuen Regelungen betreffen auch CuraSoft. Aus diesem Anlass erklären wir euch hier, was sich ändert:
Zu Gast bei unserem Webinar: Reiner Henrich, CuraSoft-Partner und Pflegedienstberater. Reiner ist Experte für viele Themen im Bereich der Pflege. Er einformiert euch im Webinar zu den wichtigsten Änderungen der Richtlinie. Schaut rein, es lohnt sich.
- Vorbereitung und Maßnahmen zur Krisenbewältigung
Gefährdungseinschätzung
Einschätzung zur potentiellen GefahrenlageGefährdungseinschätzung
Mögliche Gefahren: Naturkatastrophen, Epidemien, Stromausfall, Krieg, Terror, etc.
Die Einschätzung kann durch folgende Analysen vorgenommen werden:
- die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Ereignis eintritt
- wie stark dieses Ereignis Ihren Pflegedienst beeinträchtigen würde
- wie gut der Pflegedienst darauf vorbereitet ist
Standortanalyse
Vorabanalyse, um den Betrieb des Pflegedienstes aufrechtzuerhaltenStandortanalyse
- Welche Krisen- und Katastrophen könnten uns betrefen?
- Wo finden wir die Kontakte zu den Behörden und Hilfsorganisationen?
- Wer könnte bei Personalausfall unterstützen?
- Aus welchen Mitarbeitenden besteht mein Krisenstab (siehe Kapitel 5)?
- Ist der Zugang zu den Büroräumlichkeiten sichergestellt?
Vorbereitende Maßnahmen
Diese Vorbereitungen können im Ernstfall helfenVorbereitende Maßnahmen
- nachweisliche Absprachen mit der Gefahrenabwehrbehörde der Kommune zum Krisenkonzept
- Benennung des einrichtungsinternen Krisenstabs
- Ausgedruckte aktuelle Übersicht der Ersthelferinnen und Ersthelfer, sowie Brandschutz- und Evakuierungshelferinnen und –helfer
- Bevorratung
Einrichtungsinterner Krisenstab
Ein Krisenstab sollte ernannt werden, der im Krisenfall handeltEinrichtungsinterner Krisenstab
- Trägt die Gesamtverantwortung und ist die interne und externe Kommunikation verantwortlich
- Alle Mitarbeitenden erhalten die notwendigen Informationen.
- Kann um externe Personen erweitert werden
Besteht aus:
- dem Leitungsteam (Geschäftsführung, Pflegedienstleitung, stellv. Pflegedienstleitung)
- beauftragten Person für das Qualitätsmanagement/Krisenmanagement
- der beauftragten Person für Hygiene
- ggf. dem Datenschutzbeauftragten
- Festgelegt werden auch Vertretungsregelungen innerhalb des Krisenstabs.
- Die Anzahl der Mitglieder des Krisenstabs ist begrenzt
Informationspolitik Mitarbeiter
Wie soll an Mitarbeiter kommuniziert werden?Informationspolitik Mitarbeiter
- Wertschätzende Kommunikation ist besonders wichtig, um die Ängste und Sorgen der Mitarbeitenden aufzufangen.
- Die Mitarbeitenden werden, neben der Information zur aktuellen Lage, auch sachgerechte Informationen über eventuelle Ursachen, Auswirkungen und Folgen erhalten.
- Eindeutige und transparente Zuständigkeiten, während einer Katastrophe, sind von elementarer Bedeutung.
- Ein für alle nachvollziehbares Personalmanagement und Patientenmanagement ist für die Aufrechterhaltung des Einrichtungsbetriebs in Krisenzeiten notwendig, da es ein Sicherheitsgefühl vermittelt
Maßnahmen
Welche Maßnahmen können in welchen Fällen vorgenommen werden?Maßnahmen
- Bevorratung
- Hygienekonzepte
- Organisation
- Vernetzung
Nützliche Tipps und Downloads der Pflegedienstprofis:
Die MUGs sehen vor, dass ihr auch im Katastrophenfall eine Versorgung sicher stellen könnt. So auch beim Stromausfall, also wenn die EDV und evt CuraSoft nicht mehr funktioniert. Im Video zeigen wir euch, wie ihr auf schnellem Wege eine Liste mit allen zu versorgenden Personen erstellen und ausdrucken könnt.
- Leistungsnachweis öffnen
- Auf Übersicht klicken
- Auf 2. Reiter, Liste klicken
- Suchen und ggf. Kostengruppen auswählen
- Alle Leistungen werden übersichtlich angezeigt
Beschreibung | Download |
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Protokoll zum Katastrophenkonzept. Diese Fragen können ein Leitfaden für die richtige Umsetzung deines Konzepts sein. | Protokoll_Katastrophenkonzept 1 Datei(en) 86.70 KB
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Allgemeine Fragen zu den Maßstäben und Grundsätzen. | |
Fragenkatalog zu den Qualifizierungsanforderungen zu Betreuungskräften | Fragenkatalog Qualifizierungsanforderungen Betreuungskräfte 1 Datei(en) 173.94 KB
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2. Weiterbildung von Betreuungskräften
Qualifizierungsmaßnahmen
Welche Fristen gibt es?Qualifizierungsmaßnahmen
Seit dem 01.02.2024 gibt es eine Übergangsfrist für 6 Monate. Es muss seitdem eine entsprechende Qualifikationsmaßnahme mit einem Orientierungspraktikum angefangen worden sein. Zu beachten ist, dass der Basiskurs der Qualifizierungsmaßnahme spätestens sechs Monate nach Abschluss des Orientierungspraktikums bzw. Aufnahme der Tätigkeit als Betreuungskraft begonnen werden muss.
Bestandsschutz
Welche Mitarbeiter benötigen keine Qualifizierungsmaßnahmen?Bestandsschutz
- Pflegefachkräften und Personen mit einer abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr
- Bei Mitarbeitenden, die zum 1. Februar 2024 bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt waren und innerhalb des Zeitraums 1. Februar 2019 bis 31. Januar 2024 nachweislich mindestens zwei Jahre pflegerische Betreuungsmaßnahmen unter qualifizierter Anleitung einer Fachkraft erbracht haben
Unser Partner Pflegecampus hat für euch ein preiswertes Komplettpaket für die Qualifikationsmaßnahmen zusammen geschnürt. Schaut direkt rein oder schreibt uns über das Kontaktformular.